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Schlaraffia > Ob der Hamel <
Das allzeyt fröhliche Rattenfängerreych
Reglement
für das Studium an der Freien MünchhausenUHUversität für wahre Schlarattologie
Jeder
Sasse,
gleich,
welchen
schlaraffischen
Standes,
hat
das
Recht,
sich
an
der
Freien
MünchhausenUHUversität
des
Reyches
„Ob
der
Hamel“
zu
immatrikulieren.
Die
Anmeldung
hat
beim geheimben OberUHUversitätssecretarius auf einer Uhuversitätssippung zu erfolgen.
Im
Zuge
seines
Studiums
der
Schlarattologie
kann
er
aufgrund
von
wissenschaftlichen
Arbeiten
akademische
Grade
erwerben.
Die
akademischen
Grade
sind
in
rangspezifisch
aufsteigender
Folge festgelegt und können nur in der festgelegten Reihenfolge erworben werden.
Voraussetzungen
für
den
Erwerb
der
Grade
sind
jeweils
dem
Reych
auf
der
Uhuversitätssippung
vorzutragende Vorlesungen.
Die akademischen Grade sind:
stud.rer.schlaratt.
cand. rer. schlaratt.
Dr. rer. schlaratt.
Unordentlicher Professor
Ordentlicher Professor
Außerordentlicher Professor
Außerordentlich unordentlicher Professor
Deckhan
Jeder
erworbene
akad.
Grad
wird
durch
das
Erlangen
eines
höherwertigen
Grades
getilgt
und
durch
den
neuen
Grad
ersetzt.
Ausgenommen
von
dieser
Regelung
sind
der
„Dr.
rer.
schlaratt.“
und
der
„Außerordentlich
unordentlicher
Professor“.
Diese
beiden
Grade
behält
der
Inhaber
auf
Lebenszeit.
Die
Vorlesungen
zum
Erwerb
des
„stud.
rer.
schlaratt.“
und
des
„cand.
rer.
schlaratt.“
sind
in
der
Wahl
des
Themas
frei.
Die
Themen
der
Dissertationen
und
der
jeweiligen
Habilitationen
müssen
sich
wenigstens
im
weitesten
Sinne
und
im
schlaraffischen
Sinne
humorvoll
mit
dem
Rattenfängerreych
beschäftigen.
Die
Vorlesungen
sind
bis
spätestens
2
der
Wochungen
vor
der
Uhuversitätssippung
beim
Kantzelarius
des
Rattenfängerreyches
einzureichen.
Die
Arbeiten
müssen
selbst
gefechst
und
noch
zu
keinem
anderen
Anlass
verwendet
worden
sein.
Die
Zulassung
der
Arbeit
zum
Vortrag
wird
vom
Rektor
und
dem
OberUHUversitätssecretarius
entschieden.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Über
die
Vergebung
der
akademischen
Grade
entscheiden
der
Rektor
und
der
OberUHUversitätssecretarius.
Jeder
Inhaber
des
höchsten
Professorengrades
hat
das
Recht,
auf
Uhuversltäts-sippungen
Vorlesungen zu halten.
Bei
der
Immatrikulation
erhält
jeder
Studiosus
ein
Studienbuch,
das
er
stets
vor
der
Sippung
dem OberUHUversitätssecretaius vorzulegen hat,
Vorlesungen sind persönlich vorzutragen.