Ordensstatut für den Familienorden der Reyche Vimaria, Erforda, Hildesia, Ob der Hamel, Kaiserpfalz

Präambel

Es ist Wunsch und Wille der Reyche unserer schlaraffischen Genealogie, die Verbundenheit und Freundschaft untereinander besonders zu pflegen. 

So soll regelmäßig in jeder Winterung eine gemeinsame„Familiensippung“ stattfinden.

Im Uhuversum weist die Familiensippung auf die Zusammengehörigkeit unserer Reyche hin und lädt Sassen anderer befreundeter Reych ein, mit uns zu sippen.

Als ein äußeres Zeichen der Verbundenheit ist gemeinsam von den Reychen unserer Genealogie der „Familienorden“ gestiftet worden.

 

§ 1

Der „Familienorden“ ist eine Stiftung der Reyche Vimaria (85), Erforda (109, Hildesia (190), Ob der Hamel (336) und Kaiserpfalz (390).

Die hohe Vimaria ist als ältestes Reych unserer Genealogie federführend und verantwortlich für die Vergabe des Ordens.

Der Orden kann von jedem Ritter Schlaraffias erworben werden.

§ 2

Die Reyche Vimaria, Erforda, Hildesia, Ob der Hamel und Kaiserpfalz laden in jeder Winterung zu einer Familiensippung. Die Veranstaltung findet in der Regel an einem Sonnabend im Lenzmond statt. In jeder Winterung ist ein anderes Reych für die  Organisation und Austragung verantwortlich.

Während der fröhlichen Familiensippungen sollen in Vorträgen und Fechsungen besonders die familiären Beziehungen und die Freundschaft unserer Reyche im Vordergrund stehen.

 

§ 3

Ein Ritter, der seine fünfmalige Teilnahme an „Familiensippungen“ durch Vorlage einer ausgefüllten Einrittkarte dokumentiert, erhält als besonderes Zeichen der Verbundenheit zu unserer Genealogie und als Dank für seine Treue den „Familienorden“. Konnte ein Sasse nach fünfmaliger Teilnahme an Freundschaftssippungen dabei leider nicht alle Reyche der Genealogie besuchen, muss er zur Erlangung des Familienordens in fehlende Reyche mindestens einmal anlässlich einer nummerierten Sippung eingeritten sein.

Die Verleihung findet nur im Rahmen einer Familiensippung statt.

 

§ 4

Die Einritte bei den Familiensippungen werden in einer besonderen Einrittkarte vom Kantzler des gastgebenden Reyches mit Siegel und Unterschrift dokumentiert. Für die Eintragung ist eine Tax von 5 Reychsmark zu berappen. Der eingenommene Mammon dient der Finanzierung des Ordens und wird vom Reyche Vimaria verwaltet.

Sassen, deren Teilnahme bereits als Knappe oder Junker in ihren Einrittskarten vermerkt ist, können dies geltend machen, wenn sie den Ritterstand erreicht haben. Ein Ritter, der sich auf die bevorstehende Auszeichnung mit dem Familienorden freuen darf, soll seinen Anspruch  zwei Wochen vor der entsprechenden Familiensippung dem Großkomtur im Reyche Vimaria verkünden. Für den Erwerb des Ordens gibt es keine zeitliche Beschränkung.

 

§ 5

Das Reych Vimaria benennt einen Großkomtur, der für die Angelegenheiten des Familienordens verantwortlich ist. Er sorgt für die Beschaffung der Orden, die Verwaltung des Mammons und die Erstellung der Verleihungsurkunden. Jedes der beteiligten Reyche erwählt einen Komtur, der Ansprechpartner für den Großkomtur ist und ihn bei der Koordination nach Kräften unterstützt.

 

§ 6

Sollte der Wunsch nach Veränderungen oder Erweiterung der bestehenden Statuten bestehen, so muss dies gemeinsam von den Reychen der Genealogie verhandelt und beschlossen werden. Eine Genehmigung durch den ASR ist gegebenenfalls einzuholen. 

 

Poethos (336)

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